Das Fahrrad hat mittlerweile das ganze Jahr über Saison. Damit die Zuverlässigkeit Ihres Zweirades jederzeit gegeben ist, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass immer alles „in Schuss“ ist. Kundendienst, Bremsenservice oder Antrieb reinigen sind nur einige Arbeiten, die für einen andauernden Fahrspaß regelmäßig durchgeführt werden müssen. Doch im Alltag öffnet sich meist nicht allzu häufig ein Fenster dafür.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Fahrrad oder Pedelec immer gepflegt und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Und im Dezember und Januar haben wir noch ein ganz besonderes „Zuckerl“ für Sie:
Bei Durchführung einer Inspektion in diesem Zeitraum dürfen Sie einen Zusatz-Service wählen:
Eine kostenfreie Fahrradwäsche für Ihr Fahrrad oder Pedelec oder
Für nur 15,-€ machen wir Ihren Bosch E-Bike-Akku winterfest
Für die optimale Überwinterung Ihres E-Bike-Akkus ist es wichtig, dass dieser mit idealem Ladezustand gelagert wird. Damit verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Akkus.
Sie haben einen vollen Bosch-Akku und der Winter ist da?
Kommen Sie mit Ihrem vollen Bosch-Akku und wir bringen Ihre wertvolle Batterie in den optimalen Winter-Lagerungs-Ladezustand.
Sie möchten auch wissen, welche Kapazität Ihr Bosch-Akku noch hat?
Wir führen einen Akkukapazitätstest für Sie mit Prüfprotokoll durch
Unser Angebot:
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Sie sind auf der Suche nach Angeboten für STROMER S-Pedelecs? Dann sind Sie hier richtig.
Alle Informationen zu unseren STROMER S-Pedelecs finden Sie auf der Seite www.stromer-nuernberg.de
Unter der Rubrik STROMER Angebote und Gebrauchträder finden Sie unsere Angebote zu STROMER S-Pedeles. Sowohl reduzierte Neuräder, Vorführ- und Gebrauchträder sowie Verkäufe im Kundenauftrag.
Diese findet vom 14.11. bis 19.11.2022 zu unseren regulären Öffnungszeiten statt.
Aktuell haben wir eine große Modellauswahl unserer Hersteller vorrätig. Zur Hausmesse haben wir etliche Schnäppchen für Sie, mit bis zu 10 % )* auf Lagerräder. Vorführräder von STROMER, Simplon und Maxx sind ebenfalls stark reduziert*.
)* Gilt nur bei Direktkauf – nicht bei Leasing. Solange Vorrat reicht.
Konfigurationsräder von Velo-de-Ville, MAXX und Simplon können Sie Probefahren und wir für Sie konfigurieren. Bei diesen Modellen können zwischen zig Ausstattungsvarianten und Farben wählen.
Neuradanpassung – ergonomische Sitzpositionsanpassung für Ihr Wunschrad
Selbstverständlich erhalten Sie bei unserer Aktion auch Möglichkeit, aus jedem Serienrad, das Sie kaufen möchten, ein Maßrad zu machen.
Gerade beim Elektrorad ist eine Sitzpositionsanpassung extrem wichtig. Dies hat zwei Gründe:
Sie nutzen ein Elektrorad mehr als ein konventionelles Rad
Sie sitzen statischer auf Ihrem Elektrorad, als auf einem klassischen Rad. Bei einem konventionellen Rad gehen Sie den Berg hoch aus dem Sattel oder schieben auch einmal. Beim Elektrorad genießen die Motorunterstützung bei Steigungen im Sitzen.
Bei einem Kauf von uns erhalten Sie eine Sitzpositionsvermessung zusätzlich als Rabatt auf Ihr Rad. Bei dem Bikefitting gehen wir nicht nur auf die optimale Sitzposition ein, sondern auch auf Ihnen bekannte Sitzprobleme oder spezielle gesundheitliche Einschränkungen.
Ein E-MTB-Tour durch die Berge ist etwas besonderes. Durch den E-Antrieb ist es Dir möglich deutlich mehr zu erreichen als durch das klassische Mountainbike.
Mit einer guten Vorbereitung wird Deine Tour zum Erfolg:
Wie kann ich meine Fahrtechnik verbessern?
Welche Ausrüstung nehme ich mit?
Wo finde ich die richtigen Wege?
Wie verhalte ich mich im Notfall?
Und vieles mehr ….
Viele Fragen, die einem bei der Planung durch den Kopf gehen. Dieser Leitfaden gibt Auskunft darüber.
Reinschmökern und Lust bekommen auf Deine große Tour!
Fabian Zehnter hat in den Wintermonaten seine Meisterprüfung bei der Handwerkskammer in Frankfurt erfolgreich absolviert.
Zusätzlich zur Werkstatt hat Fabian auch ein klasse Händchen im Bereich Radergonomie und Vermessungen. Er wird damit ergänzend zur Werkstatt das Schmidt Pedelec Ergonomie-Team super bereichern.
Fabian Zehnter mit Meisterbrief und seinem tollen Meisterstück
Fabians Meisterrad – vom Entwurf über Rahmenbau bis zur Endmontage alles sein Werk. Ergonomisch auf Ihn perfekt abgestimmt, super ausgestattet – ein Unikat.
Am Tag vor Weihnachten betrat ein Mann mit einem Pedelec unseren Laden und wollte ein Ladegerät dafür kaufen. Auf unsere Nachfrage, wo denn seines wäre erklärte er uns, dass seine Freundin das Bike (Velo-de-Ville) privat gekauft hatte und die Verkäuferin nicht wusste, wo ihr Ladegerät denn sei. Beim genauen Hinsehen entdeckten wir, dass die Einsteckkette noch im Rahmenschloss hing, die Glieder aber abgeschnitten wurden. Auf die nochmalige Frage nach den Eigentumsverhältnissen wurde seine Story immer wilder.
Was dann folgte war Team-Arbeit per excellence: Heike beschäftigte den Mann und Elke recherchierte, dass das Ebike vor nicht allzu langer Zeit bei uns gekauft wurde (war nicht so schwer: unser Aufkleber war noch dran) und hinterließ bei der Kundin gleich eine Nachricht auf der Mailbox. Der Mann ging zur Tür und wollte gehen… Elke versperrte Ihm den Ausgang und Heike und Bernhard rückten von hinten nach. Nach seltsamen Rechtfertigungen riss er die Tür auf, verletzte Elke an der Hand und türmte. Das Bike konnte er leider nicht mitnehmen ???? Das Pedelec steht jetzt wieder da, wo es herkam: bei Schmidt Pedelec!
Als wir die Kundin erreicht hatten und uns nach Ihrem Ebike erkundigt hatten waren wir überhaupt nicht überrascht, dass dieses letztes Wochenende gestohlen wurde… Die Freude war natürlich riesig, dass es wieder aufgetaucht ist – allerdings nicht mehr im Originalzustand: Gepäckträger und Rücklicht fehlen genauso wie Kindersitz und Halterung. Trotzdem: unsere Kundin hat nun Ihre ganz persönliche Weihnachtsgeschichte erlebt!
Vielleicht hat ja RTL an dieser Story Interesse in der Rubrik: Die dümmsten Diebe der Welt!
Die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stand 2017 auf der Agenda des Bundesverkehrsministeriums.
Das Wichtigste kompakt:
Akku- und Batteriebeleuchtung müssen nur noch bei Bedarf mitgeführt werden
Der zweite Rückstrahler fällt weg
Tagfahr-, Fern- und Bremslicht sind jetzt erlaubt
Zwei Scheinwerfer sowie ein zweites Rücklicht sind zugelassen
Beleuchtung an Anhängern ist klarer geregelt
Die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stand 2017 auf der Agenda des Bundesverkehrsministeriums. Speziell Paragraph 67 zu den „Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“ ist seit dem 1. Juni 2017 in grundlegender Überarbeitung in Kraft. Der pressedienst-fahrrad erklärt die Änderungen und hat Experten zu deren Einschätzungen befragt.
Das verkehrssichere Fahrrad und Pedelec
Paragraph 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung wurde im Sommer diesen Jahres komplett neu gefasst und soll aus Sicht des Verkehrsministeriums jetzt zeitgemäßer und praxisnäher sein. „Das ist in großen Teilen auch gelungen. Der Fahrradmarkt entwickelt sich allerdings rasant und deshalb muss man immer wieder den Einzelfall bewerten“, beurteilt Dr. Anja Matthies, Fachanwältin für Verkehrsrecht beim Online-Portal Bikeright, das neue Gesetz.
Zwei wichtige Punkte stehen bereits am Anfang des Paragraphen:
Es darf Fahrradbeleuchtung nun auch mit Batterien ausgerüstet sein. Bislang waren nur Akkus (wie etwa auch beim E-Bike) bzw. „wiederaufladbare Energiespeicher“ als Alternative zum Dynamo möglich. „Wir begrüßen diesen Schritt, da gerade bei Rücklichtern oft Batterien verbaut sind. Jetzt können auch Batterien genutzt werden, die eine andere Nennspannung als sechs Volt haben“, meint Sebastian Göttling, Marketingmanager beim Lichtspezialisten Busch & Müller.
Akku-Beleuchtung darf auch zu Hause bleiben
Die benutzten Komponenten müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben. Die sogenannte K-Nummer wird durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet und ist für alle Lampen im Straßenverkehr verpflichtend. „Bei einem Night-Ride abseits der Straße sind jedoch auch Outdoor-Lampen oder Helmlampen ohne K-Nummer nutzbar“, erklärt Daniel Gareus, PR-Sprecher beim Importeur Cosmic Sports. „Im Straßenverkehr sollte man jedoch die Finger davon lassen“, rät Dr. Anja Matthies.
Ein weitere wichtiger Punkt ist der Wegfall des zweiten roten Rückstrahlers
Dies kommt gerade sportlichen Fahrern zugute, ist der Wegfall des zweiten roten Rückstrahlers. Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ verbaut sein, der allerdings auch in die Schlussleuchte integriert sein darf. „Radfahrer ohne Schutzbleche haben nun endlich die Möglichkeit, ihr Rad im Straßenverkehr problemloser StVZO-konform zu bekommen“, sagt Volker Dohrmann, Leiter Strategie, Produkt und Marketing beim Hamburger Sportradhersteller Stevens.
Blinker und Tagfahrlicht
Dem aktuellen Stand der Technik entspricht die Neuerung, dass Scheinwerfer ab sofort mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein dürfen. Auch ein ins Rücklicht integrierte Bremslicht ist nun erlaubt. „Wir freuen uns über die Anpassungen. Damit gewinnt das Fahrrad im Straßenverkehr an Augenhöhe und es sind neue Sicht- und Sicherheitsausstattungen möglich“, so Sebastian Göttling. Busch & Müller hat bereits an manchen Produkten ein Tagfahr- sowie Bremslicht verbaut. Außerdem dürfen jetzt Blinker am Fahrrad genutzt werden.
Fahrrichtungzeiger
Die Fahrtrichtungsanzeiger sind an Mehrspurfahrzeugen wie Liegerädern oder an Fahrrädern, wo ein Handzeichen nur schwer erkennbar ist, erlaubt. „Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll und wünschenswert, dass Blinker an allen Fahrrädern verbaut werden können“, meint Paul Hollants, Geschäftsführer vom Liegefahrradhersteller HP Velotechnik, der jetzt den ersten StVZO-konformen Blinker präsentiert hat. Aber Vorsicht: Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen aber als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.
Scheinwerfer dürfen nicht blenden
Neu ist zudem die Regelung, dass auch zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler am Rad angebracht werden dürfen. Bei Rädern über einem Meter Breite ist dies sogar vorgeschrieben – auf Lastenräder kann das zutreffen. Auf Kritik stößt jedoch die Löschung des Absatzes über die richtige Einstellung des Scheinwerfers. Die bisherige Regelung, dass der Lichtkegel nach fünf Metern noch halb so hoch wie am Ausgangspunkt scheinen muss, wurde gestrichen. Nun lautet die Regel: Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Ob das sinnvoll ist, ist fragwürdig, denn auch ein hochwertiger Scheinwerfer bringt falsch eingestellt nichts. „Der örtliche Fachhändler hilft gerne bei der richtigen Einstellung der Beleuchtung. Wir bieten dem Handel dafür sogar ein extra Licht-Einstellset mit Wasserwaage an, welches eine passende Einstellung mit wenigen Handgriffen ermöglicht“, erklärt Sebastian Göttling. Eine Neuerung gibt es zudem bei der Verwendung von sogenannten „Speichen-Sticks“. Falls man diese am Rad verbaut, muss an jeder einzelnen Speiche ein reflektierender Stick angebracht sein. Da jedoch viele Alltags- und Tourenreifen mittlerweile über ebenfalls erlaubte Reflexstreifen verfügen, sind solche Zusatzmittel oft hinfällig.
Neuer Paragraph für Fahrradanhänger
Das Bundesverkehrsministerium hat die StVZO zusätzlich um den Paragraphen 67a erweitert. Dieser regelt erstmalig die Beleuchtung an Fahrradanhängern. Bislang war etwa fragwürdig, ob eine rote Schlussleuchte überhaupt erlaubt sei. Für Radanhänger, die ab dem 1. Januar 2018 verkauft werden, gelten nun konkrete Vorgaben. So müssen Anhänger ab 600 Millimeter Breite mit zwei weißen Reflektoren nach vorne sowie einer roten Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei roten Reflektoren ausgestattet sein. Anhänger mit mehr als 1.000 Millimeter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren verbaut sein. Auch das Anbringen von Blinkern zum Richtungswechsel ist erlaubt. „Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden. Wir sind bei unseren neuen Modellen, die ab Januar 2018 im Handel sind, auf die neuen Forderungen vorbereitet“, verweist Hanna Gehlen, Projektmanagerin beim Anhängerspezialisten Croozer, auf die neuen gesetzlichen Vorgaben. Beim Croozer-Modell „Kid Plus“ sind die Lichter beispielsweise direkt in den Schiebegriff integriert und sind aktives Licht sowohl nach vorne als auch nach hinten. Beim Modell „Kid“ sorgt eine rote Rückleuchte am Anhänger für die nötige Sichtbarkeit im abendlichen Straßenverkehr.
Do., 28. September 2017
Für StVO-Beleuchtung auf der Straße bietet sich Lampen von Lupine, Supernova oder Busch & Müller an.
Für Ihre Nachtfahrten empfehlen wir unserer Offroad-Beleuchtung von Lupine
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Nach Ansicht des Sachverständigen Dirk Zedler haben die getesteten Elektrofahrräder von Mifa, Zündapp und Fischer Sicherheitsmängel, die zu schweren Unfällen führen könnten. Der Experte empfiehlt, beim Fahrradhändler eine Probefahrt mit einem Pedelec ab rund 2.000 Euro zu machen. In dieser Preisklasse könne man gute und sichere Pedelecs bekommen.
Danke von der Heimleitung bei der Übergabe eines Elektro-3-Rades
Seniorenheim Caritas-Pirckheimer Nürnberg Altenfurt – Heimleitung Ilona H.
Unser Lebenshaus Seniorenheim Caritas Pirckheimer hat mit Unterstützung von Schmidt Pedelec das optimale Elektrodreirad ausgesucht.
Damit können zukünftig unsere Bewohner und deren Angehörigen völlig unbeschwert einen kleinen Ausflug unternehmen.
Da das Bike auch einen Lastenplatz z. B. für Rollstuhl besitzt, ist eine Gehbehinderung kein Hindernis mehr einen Ausflug zu unternehmen.
Die Einweisung erfolgte professionell und auf das Klientel (Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter) zugeschnitten.
Der Kundenservice und die Begleitung sind Top und gibt dem Seniorenheim Sicherheit.
Es bedeutet für die Menschen, die bei uns leben, einen Zuwachs von Lebensfreude und dies haben wir den „Schmidts“ zu verdanken.
Wir bedanken uns sehr herzlich im Namen unseres Seniorenhauses (www.caritas-pflege-wohnen.de/seniorenheime/nbg-altenfurt/
Konflikt auf der Straße
Der Fahrradkrieg – Wem gehört die Stadt?
Deutschland erlebt einen Fahrrad-Boom. Immer mehr steigen um auf E-Bike, Pedelec oder konventionelles Rad und beanspruchen ihren Platz im Straßenverkehr. Konflikte auf den Straßen nehmen daher zu. Wem gehört die Stadt? Radler beklagen sich über rücksichtslose Autofahrer. Fußgänger und Autofahrer empören sich über „Rambo-Radler“, die Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Und alle fühlen sich im Recht im Kampf um jeden Meter Straße.
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Es ist Sommer in Nürnberg – und Zeit für das DTM-Rennen am Norisring.
Zwei Jahre sind nun bereits vergangen, als Jamie Green und Nico Müller ihre Trainingseinheit unterbrachen und bei uns im Shop ihre neuen „Platz-Fahrzeuge“ abgeholt hatten: ein ST1 und ein ST2 der Schweizer Premium-Marke Stromer.
Nun steht ein heißes DTM-Wochenende bevor – und Jamie und Nico sind wieder als Fahrer für AUDI dabei.
Wir wünschen beiden viel Erfolg, dass Sie gesund durch die Runden kommen und gute Entspannung in den Pausen mit den Stromern!
We keep the fingers crossed!!!
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Viele haben sicherlich mit verfolgt, dass „unser“ Straßenkreuzer-Verkäufer Charly einen Radunfall hatte, bei dem nicht nur er viele Schrammen abbekommen hat, sondern auch sein Bike – und der Anhänger war schrottreif. Völlig unerwartet hat er unglaublich viel Unterstützung von den Lesern des Straßenkreuzers erfahren, die durch Spenden die Wiederbeschaffung tatkräftig unterstützt hatten – auch unsere Kunden waren mit aktiv. Klasse! Jetzt strahlt er wieder: das Pedelec fährt, der neue Hänger ist einsatzbereit und der neue Helm passt wie angegossen. Na dann: gute Verkäufe, Charly!
Von unseren Kunden eingesandte Fotos – entdeckte Standorte unserer Plakatwerbung und deren Kommentare
Hier einige Kommentare:
H.J. Z.: Aber hallo! Euere Werbung in der Kilianstraße ist gigantisch! Kompliment! Ich bin vor Schreck auf die Bremse! Ihr müsst Euere Kunden und Freunde schon darauf vorbereiten! Viel Erfolg! Man hört sich! Biketrolly will nach Malle…
Realvergleich – persönliche Leistung eBike fahren zu Radfahren.
eBike-Fahren ist kein Selbstbetrug! – Artikel von Paul Willerton. So lautet die Überschrift. – Vergleichsdaten tägliche Fahrten mit dem Speedpedelec (STROMER ST2 und Focus S10) zu konventionellen Rädern.
Ergebnis: Gleiche körperliche Leistung mit dem Speed-Pedelec wie dem konventionellen Rad. Nur deutlich kürzer unterwegs. Ein super Bericht, der Dinge ins rechte Licht rückt.
Adam Alter hat diesen Test durchgeführt und seine Leistung an täglich 42 Meilen mit verschiedenen Rädern erfasst und verglichen. Jeweils kamen zwei S-Pedelecs („STROMER ST2“ und „Focus S10“) sowie zwei konventionelle Fahrräder („Cervello R5“ und „Specialized Sirrus“) zum Einsatz.
Die Details der Ergebnisse sind super interessant!
Sein Ziel war es, den direkten Vergleich zwischen den verschiedenen Radtypen zu machen:
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