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Was ist ein Trekking-Bike?

Das Trekking Pedelec ist das klassische Allround- und Alltagsfahrrad.

Es verbindet Elemente eines sportlichen Mountainbikes mit dem Komfort eines Citybikes. Ein Trekking Pedelec ist nicht nur bequem, sondern ermöglicht Ihnen auch die Mitnahme von Gepäck. So ist es der optimale Begleiter für Ausflüge und sogar große mehrtägige Touren. Aufgrund der Ausführung und der profilierten Bereifung können Sie mit einem Elektro-Trekkingbike auch weniger befestigte Wege befahren.

Was ist ein City-Bike?

Ein City-Bike ist ursprünglich für die Nutzung in der Stadt konzipiert. Das bedeutet es hat einen komfortablen Einstieg, wartungsarme Bereifung und Schaltung. Die meisten City-Pedelecs haben eine 7 oder 8-Gang-Nabenschaltung. Bei Bedarf auch mit Rücktrittbremse.

Ein City-Bike ist der ideale Begleiter zum Einkaufen.

Allgemein wird mit dem Begriff City-Bikes auch der tiefe Komforteinstieg in Verbindung gebracht. Damit haben wir einen fließenden Übergang zum Trekkingbike mit tiefem Einstieg.

Mit einem City-Bike als Pedelec können Sie auch prima bequem Ausflüge mit großen Reichweiten unternehmen. Die Ausstattung dieser Räder lässt dies.

Was ist ein s-Pedelec?

Definition S-Pedelec
Stromer ST2s Lifestyle

S-Pedelecs sind bis zu 45 km/h schnell und haben bis zu 500 Watt Leistung.
Diese gelten im deutschen Recht als Kleinkrafträder bzw. nach EU-Recht als Kraftfahrzeug des Typs „Leichtkraftrad mit geringer Leistung“ (L1E). S-Pedelecs gehören zur Kategorie der Kraftfahrzeuge.
Ein s-Pedelec ist ideal geeignet, wenn Sie täglich Ihren Arbeitsweg zurücklegen wollen. Selbst 30 km schaffen Sie in einer angenehmen Zeit zwischen 45 und 60 Minuten.

Fakten zum s-Pedelec

  • Ein s-Pedelec wird als Kleinkraftrad, teilweise als Leichtmofa eingestuft
  • Eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
  • Veränderungen an bestimmten Bauteilen am Fahrzeug dürfen nur durchgeführt werden, wenn Sie vom Hersteller genehmigt sind oder über ein Gutachten bestätigt werden und beim Bundeskraftfahramt hinterlegt werden. Wir passen auch Ihr s-Pedelec genau an Ihre ergonomischen Bedürfnisse an und erledigen alles rechtliche für Sie.
  • Eine Haftpflichtversicherung (kleines Nummernschild)
  • Einen Führerschein der Klasse „AM“, daher ist das Mindestalter 16 Jahre
  • Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben
  • Die Befestigung von Kinderanhängern ist nicht erlaubt. Sie dürfen Lastenanhänger, die für diese Geschwindigkeit zugelassen sind, ziehen.
  • Das Befahren von Radwegen ist nicht erlaubt
  • Eine Reifenprofiltiefe von mindestens einem Millimeter ist vorgeschrieben
  • Im Winter empfehlen wir Winterreifen
  • Einen geeigneten Schutzhelm. Die Definition ist rechtlich nicht ganz eindeutig. Einen Mofa- oder Motorradhelm nach ECE 22.
    Die Polizei toleriert hier meist einen normalen Fahrradhelm.
    Gerne informieren wir Sie hier ausführlich. In den Niederlanden wurde dafür eine extra Norm nach NTA geschaffen. Leider fehlt hier eine einheitliche Regelung für Europa.

Was ist ein Pedelec?

Vello de Ville PedelecAuf den ersten Blick unterscheidet sich ein Pedelec kaum von einem herkömmlichen Fahrrad.

Es hat Pedale, Gangschaltung und natürlich eine Antriebskette oder einen Riemenantrieb. Sie steigen auf und treten wie gewohnt in die Pedale. Bis dahin ist alles wie bekannt und seit Jahrhunderten bewährt.

Aber: Das Pedelec kann mehr! Sie treten und ein Elektroantrieb sorgt für noch mehr Vortrieb. Ihre Kraft wird verstärkt und Sie fahren wie mit Rückenwind! Der Motor wird erst aktiviert, wenn Sie treten!

Das Pedelec ist der Kategorie der Fahrräder (StVG §1 Absatz 3) zugeordnet und somit ein rechtlich als solches behandelt.

Die rechtliche Definition eines Pedelecs ist:

  • Der Motor darf eine maximale Leistung von 250 Watt haben.
  • Der Motor darf bis maximal 25 km/h unterstützen. Sie können schneller fahren, nur wird dabei der Motor nicht mit unterstützen.
  • Das Pedelec darf bis max. 6 km/h selbst fahren. Das ist dann die sogenannte Schiebehilfe.
  • Pedelec gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad (StVG §1 Absatz 3)
  • Kein Mindestalter.
  • Keine Helmpflicht.
  • Die Radwegbenutzung ist möglich.
  • Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist erlaubt.
  • Transport von Kindern in Anhängern ist gestattet.

Alles was dabei nach oben abweicht, ist eine andere Fahrzeugkategorie und Sie benötigen eine Betriebserlaubnis. Zum Beispiel ein e-Bike fährt mit Gasgriff schneller als 6 km/h oder ein s-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und hat meist auch einen stärkeren Motor.

Manipulieren Sie die Motorleistung oder maximale Unterstützungsgeschwindigkeit (Tuning des Fahrzeugs) fahren Sie ohne Betriebserlaubnis und ohne jeglichen Versicherungsschutz.