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Förderung von E-Lastenfahrrädern

… für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. So heißt das von der Bundesregierung aufgesetzte Förderprogramm für E-Lastenräder für gewerblich tätige Personen.

Velo de Ville Loady mit Fotografen
Velo de Ville Loady

Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) und Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine. Leider sind auch Privatpersonen von dieser Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung für die Anschaffung eines E-Lastenrades kann bis zu 3.500 € sein.
Wichtig: Die Liste der förderfähig E-Lastenfahrräder beinhält ausdrücklich die Produkte von Velo-de-Ville „Loady“ und „FR8“.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle