… für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. So heißt das von der Bundesregierung aufgesetzte Förderprogramm für E-Lastenräder für gewerblich tätige Personen.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) und Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine. Leider sind auch Privatpersonen von dieser Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung für die Anschaffung eines E-Lastenrades kann bis zu 3.500 € sein.
Wichtig: Die Liste der förderfähig E-Lastenfahrräder beinhält ausdrücklich die Produkte von Velo-de-Ville „Loady“ und „FR8“.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle