Es gibt mehrere Möglichkeiten, sein E-Bike zu schützen, sowohl physisch als auch materialistisch. Viele Menschen fragen nach GPS-Trackern oder Airtags. Es ist reizvoll, sein Rad zu orten, aber es schützt trotzdem nicht vor Diebstahl. Das Wiederfinden des Rades ist damit nicht garantiert und es sind trotzdem bei GPS-Trackern laufende Kosten.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer E-Bike-Versicherung. Diese hat gleich mehrere Vorteile – hier kurz zusammengefasst:
Diebstahl und Vandalismus sind damit komplett abgesichert
Bei Neurädern werden sämtliche Verschleißteile, z. B. heruntergefahrene Reifen oder Bremsen, durch die Versicherung ersetzt
Nach Ende der Gewährleistung übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz, z. B. für einen defekten Akku
Pickup-Service: Bei Panne oder Unfall werden Sie von einem Abschleppwagen abgeholt.
Versicherung zum Neuwert ohne Selbstbeteiligung bis zum 7. Jahr.
Eine Hausratversicherung schneidet im Versicherungsvergleich in der Regel deutlich schlechter ab.
Sie möchten die Leistung unserer Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
Bestimmte qualitative Mindestausstattung. Deshalb nehmen wir keine Baumarkträder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder an, z. B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
Grund: Selbst nach einer fachkundigen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
Elektrische Systeme, die wir nicht unterstützen.
In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben, oder über den Hersteller einen Servicestützpunkt zu erfragen: Fischer-Werkstatt und Servicestützpunkte
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
»Exotische« Motoren, für die wir keinen Support liefern
fehlende CE-Zertifikate
No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
technisch veränderte Fahrzeuge, z. B. getuntes Pedelec
fehlende Eigentumsnachweise
Beschädigte Akkus
Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu). Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf.
Stellen wir bei der Fahrzeugannahme fest, dass einige Ausschlusskriterien erfüllt sind, werden wir trotz eines telefonisch vereinbarten Termins die Annahme ablehnen. Vielles stellt sich einfach erst vor Ort heraus.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z. B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Im Code ist die persönliche Adresse und die Namensinitialen verschlüsselt. Der Code wird mit einem Spezialgerät unterhalb des Sattels auf der rechten Seite eingraviert.
Bei Carbonrahmen ist keine Gravur möglich. Bei diesen Rahmen wird mit einem Aufkleber gearbeitet.
Sie können Ihr Rad oder Pedelec durch den adfc-Nürnberg oder die Polizei codieren lassen. Hierbei wird mit einem Spezialgerät ein Code unterhalb des Sattels in den Fahrradrahmen eingraviert. Vor der Codierung müssen Sie den rechtmäßigen Erwerb des Fahrzeuges nachweisen (Rechnung oder Kaufvertrag). Im Code sind Ihre Adresse verschlüsselt hinterlegt.
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