Es gibt mehrere Möglichkeiten, sein E-Bike zu schützen, sowohl physisch als auch materialistisch. Viele Menschen fragen nach GPS-Trackern oder Airtags. Es ist reizvoll, sein Rad zu orten, aber es schützt trotzdem nicht vor Diebstahl. Das Wiederfinden des Rades ist damit nicht garantiert und es sind trotzdem bei GPS-Trackern laufende Kosten.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer E-Bike-Versicherung. Diese hat gleich mehrere Vorteile – hier kurz zusammengefasst:
Diebstahl und Vandalismus sind damit komplett abgesichert
Bei Neurädern werden sämtliche Verschleißteile, z. B. heruntergefahrene Reifen oder Bremsen, durch die Versicherung ersetzt
Nach Ende der Gewährleistung übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz, z. B. für einen defekten Akku
Pickup-Service: Bei Panne oder Unfall werden Sie von einem Abschleppwagen abgeholt.
Versicherung zum Neuwert ohne Selbstbeteiligung bis zum 7. Jahr.
Eine Hausratversicherung schneidet im Versicherungsvergleich in der Regel deutlich schlechter ab.
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
„Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
fehlende CE-Zertifikate
No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
fehlende Eigentumsnachweise
Beschädigte Akkus
Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
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