Dongles und Chip Tuning – kein Kavaliersdelikt (Straftat!)
Wer mit einem getunten E-Bike am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern bewegt sich im Bereich einer Straftat.
Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt z.B. die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.
Auch Versicherungsansprüche sind mit einem getunten E-Bike in der Regel nicht gedeckt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können so sämtliche Ersatzansprüche erlöschen. Der nachträgliche Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen.
Bei der heutigen Verkehrsdichte sind Sie schnell einmal in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt. Bei Personenschaden wird immer ein Gutachter hinzugezogen. Die finanziellen und rechtlichen Folgen können fatal sein.
Quelle: ARAG
Übrigens:
- Die Garantieansprüche des Herstellers erlöschen durch Tuning eines Pedelecs.
- Wir lehnen Reparaturarbeiten manipulierter Pedelecs ab. Stellen wir während der Wartungsarbeiten fest, dass Sie einen Dongle verbaut haben, brechen wir die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug ab. Die bis dahin geleistet Arbeitszeit stellen wir Ihnen in Rechnung.
Unser Tipp:
Wenn Sie schnell fahren wollen, kaufen Sie sich einfach ein S-Pedelec. Sie haben damit deutlich mehr performantem Fahrspaß und Reichweite.