Auf den ersten Blick unterscheidet sich ein Pedelec kaum von einem herkömmlichen Fahrrad.
Es hat Pedale, Gangschaltung und natürlich eine Antriebskette oder einen Riemenantrieb. Sie steigen auf und treten wie gewohnt in die Pedale. Bis dahin ist alles wie bekannt und seit Jahrhunderten bewährt.
Aber: Das Pedelec kann mehr! Sie treten und ein Elektroantrieb sorgt für noch mehr Vortrieb. Ihre Kraft wird verstärkt und Sie fahren wie mit Rückenwind! Der Motor wird erst aktiviert, wenn Sie treten!
Das Pedelec ist der Kategorie der Fahrräder (StVG §1 Absatz 3) zugeordnet und somit ein rechtlich als solches behandelt.
Die rechtliche Definition eines Pedelecs ist:
- Der Motor darf eine maximale Leistung von 250 Watt haben.
- Der Motor darf bis maximal 25 km/h unterstützen. Sie können schneller fahren, nur wird dabei der Motor nicht mit unterstützen.
- Das Pedelec darf bis max. 6 km/h selbst fahren. Das ist dann die sogenannte Schiebehilfe.
- Pedelec gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad (StVG §1 Absatz 3)
- Kein Mindestalter.
- Keine Helmpflicht.
- Die Radwegbenutzung ist möglich.
- Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist erlaubt.
- Transport von Kindern in Anhängern ist gestattet.
Alles was dabei nach oben abweicht, ist eine andere Fahrzeugkategorie und Sie benötigen eine Betriebserlaubnis. Zum Beispiel ein e-Bike fährt mit Gasgriff schneller als 6 km/h oder ein s-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und hat meist auch einen stärkeren Motor.
Manipulieren Sie die Motorleistung oder maximale Unterstützungsgeschwindigkeit (Tuning des Fahrzeugs) fahren Sie ohne Betriebserlaubnis und ohne jeglichen Versicherungsschutz.