Was ist ein s-Pedelec?

Definition S-Pedelec
Stromer ST2s Lifestyle

S-Pedelecs sind bis zu 45 km/h schnell und haben bis zu 500 Watt Leistung.
Diese gelten im deutschen Recht als Kleinkrafträder bzw. nach EU-Recht als Kraftfahrzeug des Typs „Leichtkraftrad mit geringer Leistung“ (L1E). S-Pedelecs gehören zur Kategorie der Kraftfahrzeuge.
Ein s-Pedelec ist ideal geeignet, wenn Sie täglich Ihren Arbeitsweg zurücklegen wollen. Selbst 30 km schaffen Sie in einer angenehmen Zeit zwischen 45 und 60 Minuten.

Fakten zum s-Pedelec

  • Ein s-Pedelec wird als Kleinkraftrad, teilweise als Leichtmofa eingestuft
  • Eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
  • Veränderungen an bestimmten Bauteilen am Fahrzeug dürfen nur durchgeführt werden, wenn Sie vom Hersteller genehmigt sind oder über ein Gutachten bestätigt werden und beim Bundeskraftfahramt hinterlegt werden. Wir passen auch Ihr s-Pedelec genau an Ihre ergonomischen Bedürfnisse an und erledigen alles rechtliche für Sie.
  • Eine Haftpflichtversicherung (kleines Nummernschild)
  • Einen Führerschein der Klasse „AM“, daher ist das Mindestalter 16 Jahre
  • Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben
  • Die Befestigung von Kinderanhängern ist nicht erlaubt. Sie dürfen Lastenanhänger, die für diese Geschwindigkeit zugelassen sind, ziehen.
  • Das Befahren von Radwegen ist nicht erlaubt
  • Eine Reifenprofiltiefe von mindestens einem Millimeter ist vorgeschrieben
  • Im Winter empfehlen wir Winterreifen
  • Einen geeigneten Schutzhelm. Die Definition ist rechtlich nicht ganz eindeutig. Einen Mofa- oder Motorradhelm nach ECE 22.
    Die Polizei toleriert hier meist einen normalen Fahrradhelm.
    Gerne informieren wir Sie hier ausführlich. In den Niederlanden wurde dafür eine extra Norm nach NTA geschaffen. Leider fehlt hier eine einheitliche Regelung für Europa.
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