S-Pedelecs sind bis zu 45 km/h schnell und haben bis zu 500 Watt Leistung. Diese gelten im deutschen Recht als Kleinkrafträder bzw. nach EU-Recht als Kraftfahrzeug des Typs »Leichtkraftrad mit geringer Leistung« (L1E). S-Pedelecs gehören zur Kategorie der Kraftfahrzeuge. Ein S-Pedelec ist ideal geeignet, wenn Sie täglich Ihren Arbeitsweg zurücklegen wollen. Selbst 30 km schaffen Sie in einer angenehmen Zeit zwischen 45 und 60 Minuten.
Ein s-Pedelec wird als Kleinkraftrad, teilweise als Leichtmofa eingestuft
Eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
Veränderungen an bestimmten Bauteilen am Fahrzeug dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie vom Hersteller genehmigt sind oder über ein Gutachten bestätigt und beim Bundeskraftfahramt hinterlegt werden.
Eine Haftpflichtversicherung (kleines Nummernschild)
Einen Führerschein der Klasse „AM“, daher ist das Mindestalter 16 Jahre
Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben
Die Befestigung von Kinderanhängern ist nicht erlaubt. Sie dürfen Lastenanhänger, die für diese Geschwindigkeit zugelassen sind, ziehen.
Das Befahren von Radwegen ist nicht erlaubt
Eine Reifenprofiltiefe von mindestens einem Millimeter ist vorgeschrieben
Im Winter empfehlen wir Winterreifen
Einen geeigneten Schutzhelm. Die Definition ist rechtlich nicht ganz eindeutig. Einen Mofa- oder Motorradhelm nach ECE 22. Die Polizei toleriert hier meist einen normalen Fahrradhelm. Gerne informieren wir Sie hier ausführlich. In den Niederlanden wurde dafür eine separate Norm nach NTA geschaffen. Leider fehlt hier eine einheitliche Regelung für Europa.