E Bike Tipps und Wissen rund um das E-Bike in Nürnberg

Sie möchten wichtige Informationen rund um das E-Bike? Dann sind Sie hier genau richtig. Unsere Kunden möchten vieles von uns wissen. Die wichtigsten Fragen und die Antworten rund um das E-Bike haben wir hier zusammengestellt.
Viele möchten Informationen zum E Bike Akku wissen, wie kann ich mein wertvolles E-Bike versichern? Mein Leasing läuft aus, was ist dann wichtig?
Hier finden Sie Informationen zur Akkupflege, Reichweitenberechnung und viele weitere Fragen, die an uns im täglichen Geschäft von Kunden herangetragen werden.
Reichweite – Wie weit komme ich mit dem E-Bike-Akku?
Die Reichweite eines E-Bike-Akkus hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Akkutyp, die Kapazität (in Wh), das Gewicht des Fahrers, die Fahrweise, das Gelände und der Unterstützungsmodus.
Im Durchschnitt liegt die Reichweite zwischen 40 und 100 km. Um die genaue Reichweite zu ermitteln, kannst du die Angaben des Herstellers überprüfen und die oben genannten Faktoren berücksichtigen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSie möchten die Leistung unserer Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.

Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
Bedingungen für die Werkstattannahme Ihres Rades oder E-Bikes:
- Motoren und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
Wir lehnen die Werkstattannahme für folgende Räder ab:
Wegen fehlender qualitativer Mindestausstattung nehmen wir keine Baumarkträder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder an, z. B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachkundigen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Elektrische Systeme, die wir nicht unterstützen.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben, oder über den Hersteller einen Servicestützpunkt zu erfragen: Fischer-Werkstatt und Servicestützpunkte

Rechtliche und sicherheitstechnische Ausschlussgründe für unsere E-Bike-Werkstattannahme:

Es gibt eindeutige rechtliche und inhaltliche Ausschlusskriterien, die uns untersagen, an diesen E Bikes Reparaturen auszuführen:
- »Exotische« Motoren, für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z. B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu). Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf.
Ablehnung bei der Werkstattannahme trotz Termin oder Abbruch der Servicedienstleistung an der E‑Bike-Reparatur:
Manche Ausschlusskriterien für die E‑Bike‑Annahme oder den Abbruch der Wartungsarbeiten stellen sich erst vor Ort heraus und sind nicht im Vorfeld erkennbar:
- Stellen wir bei der Fahrzeugannahme fest, dass einige Ausschlusskriterien erfüllt sind, werden wir trotz eines telefonisch vereinbarten Termins die Annahme ablehnen. Vieles stellt sich einfach erst vor Ort heraus.
- Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z. B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
