E Bike Tipps und Wissen rund um das E-Bike in Nürnberg

Sie möchten wichtige Informationen rund um das E-Bike? Dann sind Sie hier genau richtig. Unsere Kunden möchten vieles von uns wissen. Die wichtigsten Fragen und die Antworten rund um das E-Bike haben wir hier zusammengestellt.
Viele möchten Informationen zum E Bike Akku wissen, wie kann ich mein wertvolles E-Bike versichern? Mein Leasing läuft aus, was ist dann wichtig?
Hier finden Sie Informationen zur Akkupflege, Reichweitenberechnung und viele weitere Fragen, die an uns im täglichen Geschäft von Kunden herangetragen werden.
Reichweite – Wie weit komme ich mit dem E-Bike-Akku?
Die Reichweite eines E-Bike-Akkus hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Akkutyp, die Kapazität (in Wh), das Gewicht des Fahrers, die Fahrweise, das Gelände und der Unterstützungsmodus.
Im Durchschnitt liegt die Reichweite zwischen 40 und 100 km. Um die genaue Reichweite zu ermitteln, kannst du die Angaben des Herstellers überprüfen und die oben genannten Faktoren berücksichtigen.

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Weitere InformationenRechtliche Fragen (2)
E Bike Manipulation ist kein Kavaliersdelikt (Straftat!)
Wer mit einem getunten E-Bike am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern bewegt sich im Bereich einer Straftat.

Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt z.B. die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.
Auch Versicherungsansprüche sind mit einem getunten E-Bike in der Regel nicht gedeckt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können so sämtliche Ersatzansprüche erlöschen. Der nachträgliche Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen.
Bei der heutigen Verkehrsdichte sind Sie schnell einmal in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt. Bei Personenschaden wird immer ein Gutachter hinzugezogen. Die finanziellen und rechtlichen Folgen können fatal sein.
Quelle: ADAC
Bei E Bike Tunning erlischt der Garantieanspruch
Bitte beachten Sie:
- Die Garantieansprüche des Herstellers erlöschen durch Tuning eines Pedelecs.
- Wir lehnen Reparaturarbeiten an manipulierten Pedelecs ab. Stellen wir während der Wartungsarbeiten fest, dass Sie einen Dongle verbaut haben, brechen wir die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug ab. Die bis dahin geleistete Arbeitszeit stellen wir Ihnen in Rechnung.
- Sollten Sie uns ein getuntes E-Bike zur Reparatur geben und ein Unfall bei der Probefahrt durch einen Mitarbeiter von Schmidt Pedelec passieren, haften Sie für den Unfall und sämtlichen Schäden an Beteiligten persönlich.

Unser Tipp, wenn Ihnen 25 km/h zu wenig sind und Sie schneller fahren möchten:
Wenn Sie schnell fahren wollen, kaufen Sie sich einfach ein S-Pedelec. Sie haben damit deutlich mehr performanten Fahrspaß und Reichweite.

Umrüsten zum E Bike Ihres Fahrrades
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir ab:
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.

Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden »Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben«:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil 1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie »2006/42/EG« und EMV-Richtlinie »2004/108/EG« unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194‑2017 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).

Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
1. Mögliche rechtliche Folgen für den Auftraggeber:
- Sie benutzen ein Elektrorad, für das Sie keine Erlaubnis haben.
- Versicherungsrechtliche Konsequenzen können die Folge sein.
- Betrieb eines nicht zugelassenen Fahrzeuges
2. Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
