Vorteile des E-Bike- und Fahrrad-Leasing durch Gehaltsumwandlung
Das Leasing von E-Bikes ist vergleichbar mit der Nutzung eines Dienstwagens. Sie können Ihr neues Bike privat und beruflich nutzen, soviel Sie möchten.

Sie suchen sich ein Pedelec aus. Ihr Arbeitgeber least es für Sie und überlässt es Ihnen. Es gibt verschiedene Überlassungsmodelle. Wie das Ihr Arbeitgeber handhabt, wird in den Dienstradbedingungen geregelt.
Der geldwerte Vorteil für die Nutzung ist, günstig und wird versteuert mit 0,25 % vom Brutto-Listenpreis bei Fahrrädern und Pedelecs. Beim s-Pedelecs ist Besteuerung gleich einem Elektro-Dienstwagen.
Für die Finanzierung des Dienstrades gibt es verschiedenen Möglichkeiten, die ein Arbeitgeber nutzen kann:
- Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen ein Dienstrad zur Verfügung (er übernimmt sämtliche Kosten).
- Ihr Arbeitgeber gibt einen Zuschuss zum Dienstrad. Für die verbleibenden Kosten wird Barlohn in Sachlohn gewandelt.
- Die Leasingrate des Mitarbeiterrades wird komplett durch Barlohn- in Sachlohn-Umwandlung finanziert.
Nach 36 Monaten endet die Laufzeit. Wenn Sie möchten, suchen Sie sich wieder das aktuellste Modell aus und profitieren erneut von den Vorteilen.