Generelle Fragen
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen, als auch in ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z. B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit, etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z. B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z. B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem »Hybrid«-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Kompakträder sind durch Ihre Laufradgröße sehr agil. Häufig wird die Frage gestellt, muss ich bei den kleinen 20″ Rädern mehr treten als bei den großen 28″ Reifen? Nein, die Trittfrequenz ist immer vergleichbar zwischen den unterschiedlichen Laufradgrößen. Die Hersteller passen dies in der Grundübersetzung an. Fahren Sie einfach einmal ein Kompaktrad zur Probe. Sie werden erstaunt sein, wie viel Spaß dies macht.

Testen Sie es selbst aus bei einer Probefahrt.
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!

Wer mit dem Mountainbike unterwegs ist, wird sicher gerne auf Wegen abseits oder Singletrails fahren. Ein Singletrail ist ein schmaler Pfad, auf dem in der Regel nur eine Person oder ein Rad Platz hat. Daher der Begriff Singletrail. Je nach Geländeprofil sind spezielle Anforderungen an das Können des Fahrers gerichtet. Es werden deshalb offizielle Routen in eine Schwierigkeitsskala, in eine sogenannte MTB Singletrail-Skala eingeteilt. Zum Beispiel verwendet Komoot auch diese Skala. Bitte nehmen Sie diese Beschreibungen ernst und fahren nur die Strecken, die Ihrer fahrtechnischen Eignung entspricht. Möchten Sie diese erweitern, empfehlen wir, einen Fahrtechnikkurs zu besuchen.
Schwierigkeits-Grad | Beschreibung | |
---|---|---|
S0 - sehr leicht | Singletrails ohne besondere Schwierigkeiten. Meist flowige Wald- und Wiesenwege auf griffigen Natürböden oder verfestigtem Schotter. Stufen, Felsen und Wurzelpassagen sind nicht zu erwarten. Wenig Gefälle und weite Kurven. Keine besonderen Fahrtechniken nötig. | |
S1 - leicht | Trails mit kleineren Hindernissen wie flachen Wurzeln, kleinen Steinen oder Wasserrinnen. Der Untergrund kann teilweise nicht befestigt sein. Gefälle bis 40 % mit engeren Kurven, aber ohne Spitzkehren. Fahrtechnisches Grundkönnen ist erforderlich. S1-Trails werden meist im Stehen gefahren. | |
S2 - mittel | Verblockte Trails mit vielen größeren Felsbrocken und/oder Wurzelpassagen, häufig auf rutschigem Untergrund und Geröll. Gefälle über 70 %, hohe Stufen, Spitzkehren und Schrägfahrten kommen oft vor. Hohe Aufmerksamkeit, kontrolliertes Bremsen und gute Balance sind nötig. | |
S4 - sehr schwer | Sehr steile, stark verblockte Singletrails mit großen Felsbrocken und/oder anspruchsvollen Wurzelpassagen, dazwischen häufig loses Geröll. Extreme Steilrampen, enge Spitzkehren und hohe Stufen stellen höchste Ansprüche an das Fahrkönnen. Anspruchsvolle Trailtechniken, wie das Versetzen von Hinter- und Vorderrad, sind nötig. | |
S5 - extrem schwer | Äußerst anspruchsvolle Trails mit blockartigem Gelände und Gegenanstiegen, Geröllfeldern und engen Spitzkehren, hohen, direkt aufeinanderfolgenden Absätzen und Hindernissen. Häufig in Kombination in extrem steilem Gelände mit sehr kurzen Bremswegen. Tragen ist oft kaum möglich. Zum Befahren ist die exzellente Beherrschung von Trail-Techniken nötig. |
Quelle: Komoot, help, mtb-scale
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Fahrtechnik beim E-Bike und E-MTB kann gelernt werden. Damit gewinnen Sie Sicherheit und erleben deutlich mehr Fahrspaß auch in schwierigem Gelände.
Je nach Fähigkeit gibt es unterschiedliche Kursangebote. Unsere Kunden haben hervorragende Erfahrungen mit Panchooo aus Altdorf gemacht.

Fragen zur Radergonomie – Wie sitze ich richtig?
Ein wund gescheuerter Hintern, eingeschlafene Hände, ein schmerzender Nacken, Rückenschmerzen, Druck und Taubheit im Genitalbereich und auch Prostata Probleme – das alles muss und sollte nicht sein.
Hier setzt das Bikefitting an. Im Profibereich ist es schon lange Standard, das Fahrrad wirklich millimetergenau auf die Bedürfnisse und physiologischen Voraussetzungen des Sportlers einzustellen. Aber auch für den Breitensportler und Freizeitradler kann dies den Unterschied zwischen Himmel und Hölle bedeuten.
Oft sind es nur ein paar kleine Einstellungen, ein paar Millimeter hier, ein paar Grad dort und jede Fahrradtour wird wieder zu einem schmerzfreien und freudigen Ereignis.
Für uns als Ergonomie Experte ist es das Hauptziel für jeden Kunden, durch die Ermittlung der optimalen Sitzposition und den geeigneten Fahrradsattel, ein schmerz- und beschwerdefreies Fahrradfahren zu ermöglichen.
Auf einem Elektrorad führt eine nicht angepasste Radgeometrie deutlich stärker zu Sitzproblemen als auf einem klassischen Rad. Dies hat folgende Gründe:
- Sie nutzen ein Pedelec mehr als Ihr klassisches Rad.
- Mit Ihrem Pedelec unternehmen Sie längere Touren.
- Auf dem E-Bike sitzen Sie »statischer« als auf einem konventionellen Rad, z. B. gehen Sie beim klassischen Rad aus dem Sattel bei Steigungen oder schieben. Beim Elektrorad fahren Sie fast alles im Sitzen.
Mit unserem exklusiven Service der Sitzpositionsvermessung (Bikefitting) wird jedes Rad zu Ihrem persönlichen Maßrad. Nutzen Sie dieses Angebot und kommen Sie vorbei!
Viele Beschwerden beim Radfahren, die Sie in der Vergangenheit erlebt haben, sind darauf zurückzuführen, dass Ihr Rad nicht optimal an Sie angepasst wurde. Das gehört bei einem richtig vermessenen und angepassten Bike der Vergangenheit an.
Sicherheit und persönlicher Schutz
Ein Fahrradhelm sollte für Ihre persönliche Sicherheit in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden.

Um einen maximalen Schutz bei einem Fahrradhelm sicherzustellen, gelten folgende Regeln:
- Ein Fahrradhelm sollte generell nach jedem Sturz erneuert werden. Dies ist unabhängig, ob Sie eine sichtbare Beschädigung feststellen oder nicht. Das Material des Helms wird beim Sturz komprimiert und absorbiert damit die Energie, die auf den Kopf einwirkt. Damit verliert er an Schutzwirkung.
- Der Helm, der maximal 8 Jahre alt ist oder nach maximal 5 Jahren in Gebrauch ist, muss erneuert werden. Die Gebrauchszeit ist unabhängig davon, wie oft er benutzt wurde. (Quelle: Hersteller Uvex)
Rechtliche Fragen
Dongles und Chip Tuning – kein Kavaliersdelikt (Straftat!)
Wer mit einem getunten E-Bike am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern bewegt sich im Bereich einer Straftat.
Wer sein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der einen Motorroller „frisiert“. Dazu zählt z.B. die Straftat „Fahren ohne Versicherungsschutz“, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.
Auch Versicherungsansprüche sind mit einem getunten E-Bike in der Regel nicht gedeckt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können so sämtliche Ersatzansprüche erlöschen. Der nachträgliche Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen.
Bei der heutigen Verkehrsdichte sind Sie schnell einmal in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt. Bei Personenschaden wird immer ein Gutachter hinzugezogen. Die finanziellen und rechtlichen Folgen können fatal sein.
Quelle: ARAG
Übrigens:
- Die Garantieansprüche des Herstellers erlöschen durch Tuning eines Pedelecs.
- Wir lehnen Reparaturarbeiten manipulierter Pedelecs ab. Stellen wir während der Wartungsarbeiten fest, dass Sie einen Dongle verbaut haben, brechen wir die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug ab. Die bis dahin geleistet Arbeitszeit stellen wir Ihnen in Rechnung.
Unser Tipp:
Wenn Sie schnell fahren wollen, kaufen Sie sich einfach ein S-Pedelec. Sie haben damit deutlich mehr performantem Fahrspaß und Reichweite.
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Auf den ersten Blick unterscheidet sich ein Pedelec kaum von einem herkömmlichen Fahrrad.
Es hat Pedale, Gangschaltung und natürlich eine Antriebskette oder einen Riemenantrieb. Sie steigen auf und treten wie gewohnt in die Pedale. Bis dahin ist alles wie bekannt und seit Jahrhunderten bewährt.
Aber: Das Pedelec kann mehr! Sie treten und ein Elektroantrieb sorgt für noch mehr Vortrieb. Ihre Kraft wird verstärkt und Sie fahren wie mit Rückenwind! Der Motor wird erst aktiviert, wenn Sie treten!
Das Pedelec ist der Kategorie der Fahrräder (StVG §1 Absatz 3) zugeordnet und somit ein rechtlich als solches behandelt.
Die rechtliche Definition eines Pedelecs ist:
- Der Motor darf eine maximale Leistung von 250 Watt haben.
- Der Motor darf bis maximal 25 km/h unterstützen. Sie können schneller fahren, nur wird dabei der Motor nicht mit unterstützen.
- Das Pedelec darf bis max. 6 km/h selbst fahren. Das ist dann die sogenannte Schiebehilfe.
- Pedelec gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad (StVG §1 Absatz 3)
- Kein Mindestalter.
- Keine Helmpflicht.
- Die Radwegbenutzung ist möglich.
- Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist erlaubt.
- Transport von Kindern in Anhängern ist gestattet.
Alles was dabei nach oben abweicht, ist eine andere Fahrzeugkategorie und Sie benötigen eine Betriebserlaubnis. Zum Beispiel ein e-Bike fährt mit Gasgriff schneller als 6 km/h oder ein s-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und hat meist auch einen stärkeren Motor.
Manipulieren Sie die Motorleistung oder maximale Unterstützungsgeschwindigkeit (Tuning des Fahrzeugs) fahren Sie ohne Betriebserlaubnis und ohne jeglichen Versicherungsschutz.
Definition S-Pedelec

S-Pedelecs sind bis zu 45 km/h schnell und haben bis zu 500 Watt Leistung.
Diese gelten im deutschen Recht als Kleinkrafträder bzw. nach EU-Recht als Kraftfahrzeug des Typs „Leichtkraftrad mit geringer Leistung“ (L1E). S-Pedelecs gehören zur Kategorie der Kraftfahrzeuge.
Ein s-Pedelec ist ideal geeignet, wenn Sie täglich Ihren Arbeitsweg zurücklegen wollen. Selbst 30 km schaffen Sie in einer angenehmen Zeit zwischen 45 und 60 Minuten.
Fakten zum s-Pedelec
- Ein s-Pedelec wird als Kleinkraftrad, teilweise als Leichtmofa eingestuft
- Eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
- Veränderungen an bestimmten Bauteilen am Fahrzeug dürfen nur durchgeführt werden, wenn Sie vom Hersteller genehmigt sind oder über ein Gutachten bestätigt werden und beim Bundeskraftfahramt hinterlegt werden. Wir passen auch Ihr s-Pedelec genau an Ihre ergonomischen Bedürfnisse an und erledigen alles rechtliche für Sie.
- Eine Haftpflichtversicherung (kleines Nummernschild)
- Einen Führerschein der Klasse „AM“, daher ist das Mindestalter 16 Jahre
- Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben
- Die Befestigung von Kinderanhängern ist nicht erlaubt. Sie dürfen Lastenanhänger, die für diese Geschwindigkeit zugelassen sind, ziehen.
- Das Befahren von Radwegen ist nicht erlaubt
- Eine Reifenprofiltiefe von mindestens einem Millimeter ist vorgeschrieben
- Im Winter empfehlen wir Winterreifen
- Einen geeigneten Schutzhelm. Die Definition ist rechtlich nicht ganz eindeutig. Einen Mofa- oder Motorradhelm nach ECE 22.
Die Polizei toleriert hier meist einen normalen Fahrradhelm.
Gerne informieren wir Sie hier ausführlich. In den Niederlanden wurde dafür eine extra Norm nach NTA geschaffen. Leider fehlt hier eine einheitliche Regelung für Europa.
Quelle: ´www.pd-f.de / croozer´
Die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stand 2017 auf der Agenda des Bundesverkehrsministeriums.
Das Wichtigste kompakt:
- Akku- und Batteriebeleuchtung muss nur noch bei Bedarf mitgeführt werden
- Der zweite Rückstrahler fällt weg
- Tagfahr-, Fern- und Bremslicht sind jetzt erlaubt
- Zwei Scheinwerfer sowie ein zweites Rücklicht sind zugelassen
- Beleuchtung an Anhängern ist klarer geregelt
Die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stand 2017 auf der Agenda des Bundesverkehrsministeriums. Spezieller Paragraf 67 zu den „Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern“ ist seit dem 1. Juni 2017 in grundlegender Überarbeitung in Kraft. Der Pressedienst Fahrrad erklärt die Änderungen und hat Experten zu deren Einschätzungen befragt.
Das verkehrssichere Fahrrad und Pedelec

Paragraf 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung wurde im Sommer dieses Jahres komplett neu gefasst und soll aus Sicht des Verkehrsministeriums jetzt zeitgemäßer und praxisnäher sein. „Das ist in großen Teilen auch gelungen. Der Fahrradmarkt entwickelt sich allerdings rasant und deshalb muss man immer wieder den Einzelfall bewerten“, beurteilt Dr. Anja Matthies, Fachanwältin für Verkehrsrecht beim Online-Portal Bikeright, das neue Gesetz.
Zwei wichtige Punkte stehen bereits am Anfang des Paragrafen:

Es darf Fahrradbeleuchtung nun auch mit Batterien ausgerüstet sein. Bislang waren nur Akkus (wie beim E-Bike) und „wiederaufladbare Energiespeicher“ als Alternative zum Dynamo möglich. „Wir begrüßen diesen Schritt, da gerade bei Rücklichtern oft Batterien verbaut sind. Jetzt können auch Batterien genutzt werden, die eine andere Nennspannung als sechs Volt haben“, meint Sebastian Göttling, Marketingmanager beim Lichtspezialisten Busch & Müller.
Akku-Beleuchtung darf auch zu Hause bleiben

Die benutzten Komponenten müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben. Die sogenannte K-Nummer wird durch eine Wellenlinie, den Großbuchstaben K sowie eine Zulassungsnummer gekennzeichnet und ist für alle Lampen im Straßenverkehr verpflichtend. „Bei einem Night-Ride abseits der Straße sind jedoch auch Outdoor-Lampen oder Helmlampen ohne K-Nummer nutzbar“, erklärt Daniel Gareus, PR-Sprecher beim Importeur Cosmic Sports. „Im Straßenverkehr sollte man jedoch die Finger davon lassen“, rät Dr. Anja Matthies.
Ein weitere wichtiger Punkt ist der Wegfall des zweiten roten Rückstrahlers

Dies kommt gerade sportlichen Fahrern zugute, ist der Wegfall des zweiten roten Rückstrahlers. Neben der Schlussleuchte muss nur noch ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ verbaut sein, der allerdings auch in die Schlussleuchte integriert sein darf. „Radfahrer ohne Schutzbleche haben nun endlich die Möglichkeit, ihr Rad im Straßenverkehr problemloser StVZO-konform zu bekommen“, sagt Volker Dohrmann, Leiter Strategie, Produkt und Marketing beim Hamburger Sportradhersteller Stevens.
Blinker und Tagfahrlicht

Dem aktuellen Stand der Technik entspricht die Neuerung, dass Scheinwerfer ab sofort mit Tagfahr- und Fernlicht ausgestattet sein dürfen. Auch ein ins Rücklicht integriertes Bremslicht ist jetzt erlaubt. „Wir freuen uns über die Anpassungen.
Damit gewinnt das Fahrrad im Straßenverkehr an Augenhöhe und es sind neue Sicht- und Sicherheitsausstattungen möglich“, so Sebastian Göttling. Busch & Müller hat bereits an manchen Produkten ein Tagfahr- sowie Bremslicht verbaut. Außerdem dürfen jetzt Blinker am Fahrrad genutzt werden.
Fahrrichtungzeiger

Die Fahrtrichtungsanzeiger sind an Mehrspurfahrzeugen wie Liegerädern oder an Fahrrädern, wo ein Handzeichen nur schwer erkennbar ist, erlaubt.
„Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll und wünschenswert, dass Blinker an allen Fahrrädern verbaut werden können“, meint Paul Hollants, Geschäftsführer vom Liegefahrradhersteller HP Velotechnik, der jetzt den ersten StVZO-konformen Blinker präsentiert hat. Aber Vorsicht: Blinkende Front- und Rückleuchten bleiben weiterhin am Rad verboten. Diese dürfen aber als Zusatzleuchten am Körper getragen werden.
Scheinwerfer dürfen nicht blenden

Neu ist zudem die Regelung, dass auch zwei Scheinwerfer oder Rückstrahler am Rad angebracht werden dürfen. Bei Rädern über einem Meter Breite ist dies sogar vorgeschrieben – auf Lastenräder kann das zutreffen. Auf Kritik stößt jedoch die Löschung des Absatzes über die richtige Einstellung des Scheinwerfers. Die bisherige Regelung, dass der Lichtkegel nach fünf Metern noch halb so hoch wie am Ausgangspunkt scheinen muss, wurde gestrichen.
Nun lautet die Regel: Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Ob das sinnvoll ist, ist fragwürdig, denn auch ein hochwertiger Scheinwerfer bringt falsch eingestellt nichts. Der örtliche Fachhändler hilft gerne bei der richtigen Einstellung der Beleuchtung. Wir bieten dem Handel dafür sogar ein separates Licht-Einstellset mit Wasserwaage an, welches eine passende Einstellung mit wenigen Handgriffen ermöglicht, erklärt Sebastian Göttling.
Eine Neuerung gibt es zudem bei der Verwendung von sogenannten „Speichen-Sticks“. Falls man diese am Rad verbaut, muss an jeder einzelnen Speiche ein reflektierender Stick angebracht sein. Da jedoch viele Alltags- und Tourenreifen mittlerweile über ebenfalls erlaubte Reflexstreifen verfügen, sind solche Zusatzmittel oft hinfällig.
Neuer Paragraf für Fahrradanhänger

Das Bundesverkehrsministerium hat die StVZO zusätzlich um den Paragrafen 67a erweitert. Dieser regelt erstmalig die Beleuchtung an Fahrradanhängern. Bislang war es etwa fragwürdig, ob eine rote Schlussleuchte überhaupt erlaubt sei.
Für Radanhänger, die ab dem 1. Januar 2018 verkauft werden, gelten nun konkrete Vorgaben. So müssen Anhänger ab 600 Millimetern Breite mit zwei weißen Reflektoren nach vorn sowie einer roten Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei roten Reflektoren ausgestattet sein.
Anhänger mit mehr als 1.000 Millimeter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren verbaut sein.
Auch das Anbringen von Blinkern zum Richtungswechsel ist erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden.
Wir sind bei unseren neuen Modellen, die ab Januar 2018 im Handel sind, auf die neuen Forderungen vorbereitet“, verweist Hanna Gehlen, Projektmanagerin beim Anhängerspezialisten Croozer, auf die neuen gesetzlichen Vorgaben. Beim Croozer-Modell „Kid Plus“ sind die Lichter unter anderem direkt in den Schiebegriff integriert und sind aktives Licht sowohl nach vorn als auch nach hinten. Beim Modell „Kid“ sorgt eine rote Rückleuchte am Anhänger für die nötige Sichtbarkeit im abendlichen Straßenverkehr.
Do., 28. September 2017
Source: www.pd-f.de/2017/09/27/ein-licht-geht-auf-neuregelungen-bei-fahrradbeleuchtung_11822
Für StVO-Beleuchtung auf der Straße bietet sich Lampen von Lupine, Supernova oder Busch & Müller an.




Für Ihre Nachtfahrten bietet sich unsere Beleuchtung
Fragen zum Akku
Faktoren, die sich positiv auf die Lebensdauer des E-Bike Akkus auswirken:
- Geringe Beanspruchung
- Lagerung bei einer Temperatur zwischen 0 und 20 °C
- Lagerung in einem ca. 30–60%igen Ladezustand
Faktoren, die die Lebensdauer verkürzen:
- Starke Beanspruchung
- Lagerung bei über 30 °C Umgebungstemperatur
- Längere Lagerung in ganz vollem oder völlig leerem Zustand
- Abstellen des E-Bikes in der prallen Sonne
Mit einer DualBattery von Bosch erhalten Sie bis zu 1000 Wh in Ihrem Pedelec!
DualBattery ist die perfekte Lösung für Touren Biker, Langstreckenpendler, Lastenradler oder E-Mountainbiker. Die Kombination aus zwei Bosch-Akkus liefert deutlich höhere Kapazität und kann in nahezu allen Akkukombinationen vom Hersteller verbaut werden. Das System schaltet beim Laden und Entladen intelligent zwischen den beiden Akkus um. Es gibt mittlerweile noch andere Möglichkeiten, mittels Rangeextender die Kapazitäten zu erweitern.
Simplon, Velo de Ville und andere Hersteller bieten dies als Option an.
Die Frage nach der Akku-Reichweite ist wohl die häufig gestellte Frage.

Die Ladezeit eines Akkus hängt ab von:
- Akkukapazität
- Ladestrom des Ladegeräts (2, 4 oder mehr Ampere Ladeleistung)
- Entladezustand des Akkus
Ein leerer 400 Wh-Akku lädt mit einem 4-Ampere-Ladegerät ca. 3,5 Stunden, ein 500 Wh-Akku benötigt ca. 4,5 Stunden.
Wenn Sie auf langen Touren unterwegs sind, nutzen Sie Ihre Mittagspause, um Ihren Akku nachzuladen.
Hier finden Sie die Antworten zu den Themen rund um Ihren E-Bike-Akku
Akkus trocken und bei Temperaturen zwischen 0 und 20 °C lagern. Ganz voll und ganz leer bedeutet mehr Stress für den Akku. Der ideale Ladezustand für längere Lagerzeiten liegt bei ca. 30 bis 60 % oder zwei bis drei leuchtenden Dioden an der Akku-Anzeige.
Eine der am häufigsten gestellten Fragen:
Wie weit reicht der Akku?
Die Akkureichweite hängt von verschiedensten Faktoren ab. Hier finden Sie eine Auflistung aller wesentlichen Einflussfaktoren. Mit unserem Bosch-Reichweitenrechner können Sie selbst Ihre persönlichen Parameter eingeben und Ihre persönliche Reichweite berechnen.
Bosch Reichweiten-Assistent:

Eine Übersicht über die Einflussfaktoren:
- Gesamtgewicht des Fahrzeugs (Fahrer, Gepäck, Pedelec sowie eventuelle Zuglasten)
- Unterstützungsstufe (Fahrmodi)
- Trittfrequenz (Ideal 60–80 Kurbel-Umdrehungen pro Minute)
- Antrieb (Stromverbrauch Motor)
- Akku-Kapazität
- Motor
- Schaltung (Kettenschaltung, Nabenschaltung …)
- Sitzposition (von aufrecht bis sportlich)
- Reifen (Profil, Luftdruck …)
- Geländeart
- Untergrund
- Anfahrhäufigkeit (stopp and go oder Touren)
- Windbedingungen
- Temperatur (bei Kälte sinkt die Akku-Kapazität)

Normierung und Reichweitentest „R200“
2018 erarbeitet der ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) einen normierten Reichweiten-Test, den sogenannten „R200“. Dieser Test soll etwas mehr Transparenz in Bezug auf Verbrauchswerte bei den Pedelecs bringen.
Unsere persönliche Meinung zu diesem Thema ist, dass dieser Test zu mehr Enttäuschung bei den Verbrauchern führen wird. Die individuellen Einflussfaktoren sind deutlich größer als bei einem ausschließlich mit Motorkraft betriebenen Fahrzeug. Daher sind die tatsächlichen Verbrauchswerte extrem »menschlich« beeinflusst. So kann es kommen, dass der eine für die gleiche Strecke mit einem Akku 50 km schafft, der andere 90 km und der nächste 180 km, der Reichweiten-Test aber 80 km aussagt.
Welche Bike-Typen gibt es?
Kompakträder sind durch Ihre Laufradgröße sehr agil. Häufig wird die Frage gestellt, muss ich bei den kleinen 20″ Rädern mehr treten als bei den großen 28″ Reifen? Nein, die Trittfrequenz ist immer vergleichbar zwischen den unterschiedlichen Laufradgrößen. Die Hersteller passen dies in der Grundübersetzung an. Fahren Sie einfach einmal ein Kompaktrad zur Probe. Sie werden erstaunt sein, wie viel Spaß dies macht.

Testen Sie es selbst aus bei einer Probefahrt.
Ein City-Bike ist ursprünglich für die Nutzung in der Stadt konzipiert. Das bedeutet, es hat einen komfortablen Einstieg, wartungsarme Bereifung und Schaltung. Bei den meisten City-Pedelecs wird eine Nabenschaltung gewünscht. Bei Bedarf auch mit Rücktrittbremse.
Ein City-Bike ist der ideale Begleiter zum Einkaufen.
Allgemein wird mit dem Begriff City-Bikes auch der tiefe Komforteinstieg in Verbindung gebracht. Damit haben wir einen fließenden Übergang zum Trekkingbike mit tiefem Einstieg. Der Begriff City-Bike ist mittlerweile überholt. Diese Radkategorie gehört zu den Trekkingrädern. Bei den Trekkingrädern werden die unterschiedlichen Rahmenformen unterschieden:
- Diamantrahmen
- Trapezrahmen
- Komfortrahmen oder Wave-Rahmen
Mit einem City-Bike als Pedelec können Sie auch prima bequem Ausflüge mit großen Reichweiten unternehmen. Die Ausstattung dieser Räder lässt dies zu.
Auf den ersten Blick unterscheidet sich ein Pedelec kaum von einem herkömmlichen Fahrrad.
Es hat Pedale, Gangschaltung und natürlich eine Antriebskette oder einen Riemenantrieb. Sie steigen auf und treten wie gewohnt in die Pedale. Bis dahin ist alles wie bekannt und seit Jahrhunderten bewährt.
Aber: Das Pedelec kann mehr! Sie treten und ein Elektroantrieb sorgt für noch mehr Vortrieb. Ihre Kraft wird verstärkt und Sie fahren wie mit Rückenwind! Der Motor wird erst aktiviert, wenn Sie treten!
Das Pedelec ist der Kategorie der Fahrräder (StVG §1 Absatz 3) zugeordnet und somit ein rechtlich als solches behandelt.
Die rechtliche Definition eines Pedelecs ist:
- Der Motor darf eine maximale Leistung von 250 Watt haben.
- Der Motor darf bis maximal 25 km/h unterstützen. Sie können schneller fahren, nur wird dabei der Motor nicht mit unterstützen.
- Das Pedelec darf bis max. 6 km/h selbst fahren. Das ist dann die sogenannte Schiebehilfe.
- Pedelec gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad (StVG §1 Absatz 3)
- Kein Mindestalter.
- Keine Helmpflicht.
- Die Radwegbenutzung ist möglich.
- Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist erlaubt.
- Transport von Kindern in Anhängern ist gestattet.
Alles was dabei nach oben abweicht, ist eine andere Fahrzeugkategorie und Sie benötigen eine Betriebserlaubnis. Zum Beispiel ein e-Bike fährt mit Gasgriff schneller als 6 km/h oder ein s-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und hat meist auch einen stärkeren Motor.
Manipulieren Sie die Motorleistung oder maximale Unterstützungsgeschwindigkeit (Tuning des Fahrzeugs) fahren Sie ohne Betriebserlaubnis und ohne jeglichen Versicherungsschutz.
Definition S-Pedelec

S-Pedelecs sind bis zu 45 km/h schnell und haben bis zu 500 Watt Leistung.
Diese gelten im deutschen Recht als Kleinkrafträder bzw. nach EU-Recht als Kraftfahrzeug des Typs „Leichtkraftrad mit geringer Leistung“ (L1E). S-Pedelecs gehören zur Kategorie der Kraftfahrzeuge.
Ein s-Pedelec ist ideal geeignet, wenn Sie täglich Ihren Arbeitsweg zurücklegen wollen. Selbst 30 km schaffen Sie in einer angenehmen Zeit zwischen 45 und 60 Minuten.
Fakten zum s-Pedelec
- Ein s-Pedelec wird als Kleinkraftrad, teilweise als Leichtmofa eingestuft
- Eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
- Veränderungen an bestimmten Bauteilen am Fahrzeug dürfen nur durchgeführt werden, wenn Sie vom Hersteller genehmigt sind oder über ein Gutachten bestätigt werden und beim Bundeskraftfahramt hinterlegt werden. Wir passen auch Ihr s-Pedelec genau an Ihre ergonomischen Bedürfnisse an und erledigen alles rechtliche für Sie.
- Eine Haftpflichtversicherung (kleines Nummernschild)
- Einen Führerschein der Klasse „AM“, daher ist das Mindestalter 16 Jahre
- Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben
- Die Befestigung von Kinderanhängern ist nicht erlaubt. Sie dürfen Lastenanhänger, die für diese Geschwindigkeit zugelassen sind, ziehen.
- Das Befahren von Radwegen ist nicht erlaubt
- Eine Reifenprofiltiefe von mindestens einem Millimeter ist vorgeschrieben
- Im Winter empfehlen wir Winterreifen
- Einen geeigneten Schutzhelm. Die Definition ist rechtlich nicht ganz eindeutig. Einen Mofa- oder Motorradhelm nach ECE 22.
Die Polizei toleriert hier meist einen normalen Fahrradhelm.
Gerne informieren wir Sie hier ausführlich. In den Niederlanden wurde dafür eine extra Norm nach NTA geschaffen. Leider fehlt hier eine einheitliche Regelung für Europa.
Das Trekking Pedelec ist das klassische Allround- und Alltagsfahrrad.
Es verbindet Elemente eines sportlichen Mountainbikes mit dem Komfort eines Citybikes. Ein Trekking Pedelec ist nicht nur bequem, sondern ermöglicht Ihnen auch die Mitnahme von Gepäck. So ist es der optimale Begleiter für Ausflüge und sogar große mehrtägige Touren. Aufgrund der Ausführung und der profilierten Bereifung können Sie mit einem Elektro-Trekkingbike auch weniger befestigte Wege befahren.
Diebstahlschutz und Sicherheit
Diebstahlschutz durch Radcodierung
Sie können Ihr Rad oder Pedelec durch den adfc-Nürnberg oder die Polizei codieren lassen. Hierbei wird mit einem Spezialgerät ein Code unterhalb des Sattels in den Fahrradrahmen eingraviert. Vor der Codierung müssen Sie den rechtmäßigen Erwerb des Fahrzeuges nachweisen (Rechnung oder Kaufvertrag). Im Code sind Ihre Adresse verschlüsselt hinterlegt.
Eine Codierung ist die ideale Ergänzung zu einer Fahrrad- oder e-Bike-Versicherung.
Dieser Code ist bundesweit überprüfbar.
Weitere Informationen auf der adfc-Seite:
Radcodierung hilft bei der Auffindung Ihres gestohlenen Rades
Der Code auf Ihrem Fahrrad- oder Pedelec-Rahmen hilft einen Dieb zu überführen. Der Code ist einmalig und hilft schnell bei der Ermittlung des rechtmäßigen Eigentümers eines aufgefunden Pedelecs oder Fahrrades.
Zusammen mit einer Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung haben Sie einen prima Schutz für Ihr wertvolles Fahrzeug!
Wie sieht der Code aus?
Im Code ist die persönliche Adresse und die Namensinitialen verschlüsselt. Der Code wird mit einem Spezialgerät unterhalb des Sattels auf der rechten Seite eingraviert.
Bei Carbonrahmen ist keine Gravur möglich. Bei diesen Rahmen wird mit einem Aufkleber gearbeitet.
Als ideale Ergänzung zur Codierung empfehlen wir immer eine Fahrrad- oder e-Bike-Versicherung abzuschießen.
Der adfc und die Polizei führen Codierungen durch.
Wie ist der Code aufgebaut?
Beispielcode: N000 03248 002 AF 16
N | Stadt Nürnberg | Kreis- oder Stadtkennzeichen |
000 | Kennzahl für Nürnberg | Gemeindekennung |
03248 | Herold Str. | Kennzahl der Straße gemäß Straßenschlüssel |
002 | Hausnummer 2 | Hausnummer der Wohnanschrift |
AF | Algemeiner Fahrradclub | Initialen des Eigentümers |
16 | Jahr der Codierung | 2016 -> 16 |
Weitere Informationen zur Codierung auf der adfc-Seite:
adfc-Nuernberg – Fahrradcodierung
Fragen zu Bremsen
»Metallisches Scheppern« bei Bremsscheiben lässt sich oft nicht vermeiden. Die Ursache sind Resonanzen in der Bremsscheibe, verursacht durch Reifen.

Stollenreifen verursachen auf festen Untergründen, wie einem geteerten Weg, laute Abrollgeräusche und Vibrationen. Die durch die Stollen erzeugte Frequenz ist abhängig von der Geschwindigkeit und wird auf Speichen, Gabel und Rahmen übertragen. Das kann dazu führen, dass Bremsscheiben, in Abhängigkeit vom Aufbau der Scheibe, Durchmesser und Geschwindigkeit, sich mit aufschwingen (Resonanz). Die Bremsbeläge der Scheibenbremse sind nur wenige Zehntel-Millimeter von der Scheibe entfernt. Das Schwingen der Scheibe führt dann zum kurzzeitigen Kontakt mit den Belägen – es entsteht eine Art »metallische Rasseln oder Scheppern«. Dies ist ein physikalisches Resonanz-Phänomen, das sich nicht verhindern lässt. Dies wird in erster Linie verursacht, wenn der Reifen nicht zum Untergrund passt und damit zweckentfremdet eingesetzt wird.
Fahren mit einem reinen Geländereifen auf geteerter Straße führt zu:
- Hoher Reifenverschleiß
- lauten Abrollgeräuschen
- Resonanzen in der Bremsscheibe
Folgende Maßnahmen können dies minimieren oder verhindern:
- Grobe Stollenbereifung nur auf losen Untergründen verwenden.
- Soll ein MTB auch auf der Straße gefahren werden, dann eine Cross-Country-Bereifung oder einen Straßenreifen ohne Stollen verwenden. Ein Mountainbike ist für Geländefahrten ausgelegt. Je nach Anwendung fahren Sie mit unterschiedlichen Reifen. Grobe Stollenbereifung, wie »Nobby Nic« von Schwalbe, ist ideal für schwieriges Gelände und speziell dafür konzipiert.
Dieses „metallische Rasseln“ haben physikalische Ursachen. Dies wird durch eine Bereifung verursacht, die falsch eingesetzt wird und stellt deshalb keinen Mangel dar. Die Bremswirkung wird dadurch nicht beeinflusst.
Fragen zu Lastenradförderung
… für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. So heißt das von der Bundesregierung aufgesetzte Förderprogramm für E-Lastenräder für gewerblich tätige Personen.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) und Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen (z. B. kommunale Eigenbetriebe) und Vereine. Leider sind auch Privatpersonen von dieser Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung für die Anschaffung eines E-Lastenrades kann bis zu 3.500 € sein.
Wichtig: Die Liste der förderfähig E-Lastenfahrräder beinhält ausdrücklich die Produkte von Velo-de-Ville „Loady“ und „FR8“.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Fragen zur Finanzierung mit »Finance a Bike«
Für die Liquiditätsprüfung benötigt „Finance a Bike“ einen einmaligen elektronischen Kontoauszug. Hierfür loggen Sie sich einfach während der Beantragung in das Online-Banking Ihres bestehenden Bankkontos (Gehaltskontos) ein. Dafür nutzen Sie die Online-Banking-Zugangsdaten, die Sie auch auf der Website Ihrer Bank verwenden. Indem Sie sich in Ihr Gehaltskonto einloggen, erhält „Finance a Bike“ einen einmaligen elektronischen Kontoauszug und erstellt automatisch in wenigen Sekunden eine Haushaltsrechnung. Der Schutz der Kundendaten ist „Finance a Bike“ sehr wichtig. Die Logindaten des Kunden sind für „Finance a Bike“ natürlich nicht ersichtlich und werden auch nicht gespeichert. Selbstverständlich behandeln „Finance a Bike“ die erhaltenen Kontoinformationen absolut vertraulich und verwenden sie nur zum Zwecke der Bonitätsprüfung.
Ihr Konto sollte das Gehaltskonto sein und ein regelmäßiges Einkommen aufweisen. Ein regulärer Online-Banking-Zugang ist zwingende Voraussetzung, um FINANCE A BIKE nutzen zu können.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Beispielsweise könnte Ihre angegebene Wohnadresse nicht dem gemeldeten Hauptwohnsitz entsprechen, es könnten sich ein Schreibfehler bei Ihren eingegebenen Daten eingeschlichen haben oder es können sonstige Gründe haben. Sie können sich diesbezüglich per E-Mail an service@financeabike.de wenden.
Für die Videoidentifizierung benötigen Sie ein Smartphone oder einen/ein Laptop/Computer/Tablet mit Kamera, eine stabile Internetverbindung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Am besten funktioniert das, wenn Sie die App des Finance a Bike Video-Ident-Partnerunternehmens herunterladen und die Identifizierung in dieser App durchführt. Einen Link zu einer solchen App bekommt Sie während der Beantragung per SMS zugeschickt. Alternativ können Sie die Identifizierung auch in einem der folgenden Webbrowser durchführen: Google Chrome, Safari, Mozilla Firefox, Opera, Microsoft Edge.
Sie müssen sich im Zuge der Beantragung von FINANCE A BIKE aus rechtlichen Gründen identifizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Käufer und FINANCE A BIKE Antragsteller dieselbe Person sind.
Hinweis: Sie sollten die Videoidentifizierung unbedingt alleine und an einem ruhigen Ort durchführen.
Nach der positiven Bonitätsprüfung erhalten Sie per SMS eine Referenznummer. Diese geben Sie in die Identifizierungs-App/auf der Identifizierungswebsite ein, um das Videotelefonat zu starten. Sie werden mit einem Mitarbeiter verbunden, der Sie Schritt für Schritt durch die Identifizierung führt. Während des Videotelefonats wird u. a. Ihr Lichtbildausweis auf Sicherheitsmerkmale überprüft.
Die Videoidentifizierung dauert in der Regel wenige Minuten. Zu Stoßzeiten (ab 16.00 Uhr) kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen. Bei sehr langen Wartezeiten oder sonstigen Verbindungsproblemen empfehlen wir, die Videoidentifizierung zu einem anderen Zeitpunkt erneut zu beginnen. Videoidentifizierungen sind täglich zwischen 7.00 und 22.00 Uhr möglich.
Finance a Bike – ist ein Kreditprodukt der Volkswagen Bank GmbH
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