Generelle Fragen
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Fragen zur Radergonomie – Wie sitze ich richtig?
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
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Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Rechtliche Fragen
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Fragen zum Akku
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Welche Bike-Typen gibt es?
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Diebstahlschutz und Sicherheit
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Fragen zu Bremsen
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!
Fragen zur Finanzierung mit Finance a Bike
Sie möchten die Leistung unsere Fachwerkstatt gerne für Ihr Rad oder Elektrorad nutzen, auch wenn wir diese Marken nicht führen oder das Rad nicht bei uns gekauft wurde.
Wir nehmen auch Fahrräder und Pedelecs anderer Marken an, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:
- Motor- und Betriebssysteme, die wir in unserem Portfolio führen.
- Wir verfügen über ausreichend Werkstattkapazität.
- Neuradmontage wurde durch den Fachhandel durchgeführt (dies ist immer Bestandteil dessen, der ein Rad verkauft).
- Bestimmte qualitative Mindestausstattung, z.B. Baumarkt Räder und Versandhaus- und Discounterware sowie Direktvertriebsräder schließen wir aus, z.B. die Marken Fischer, Zündapp, Van Moof etc.
- Grund: Selbst nach einer fachmännischen Einstellung von Bremsen und Schaltung arbeiten diese für unsere Qualitätsvorstellungen unzufriedenstellend.
- Diese elektrischen Systeme unterstützen wir nicht.
- In diesen Fällen empfehlen wir, sich an Ihren Händler zu wenden, von dem Sie das Fahrzeug bezogen haben.
Beispiele für weitere Ausschlussgründe:
- „Exotische“ Motoren für die wir keinen Support liefern
- fehlende CE-Zertifikate
- No-Name-Akkusysteme oder Selbstbausysteme
- technisch veränderte Fahrzeuge, z.B. getuntes Pedelec
- fehlende Eigentumsnachweise
- Beschädigte Akkus
- Neuradmontage wurde nicht durch den Händler ausgeführt (Neuradmontage gehört immer zum Neufahrzeugverkauf dazu. Dies ist ein wichtiger Bestandteil beim Radverkauf)
Es kann bei der Fahrzeugannahme durchaus sein, dass wir Ihr Pedelec oder Fahrrad trotz eines vereinbarten Termins nicht annehmen, wenn oben genannte Kriterien nicht erfüllt sind und dies erst bei Fahrzeugannahme feststellen.
Stellen wir Dinge erst während der Reparatur fest, z.B. bei Manipulationen am Motor, stellen wir die Reparaturarbeiten ein. Wir berechnen die bis dahin erbrachte Leistung an Sie.
Ein Elektro-Trekkingbike ist ideal für Menschen, die Ihr Fahrrad sowohl alltäglich im Straßenverkehr nutzen als auch in Ihrer Freizeit im Gelände unterwegs sind.
In einem Trekking Pedelec finden Sie den perfekten Begleiter, wenn Sie ein Fortbewegungsmittel suchen, das Sie verwenden können, für:
- für Fahrradtouren und Radreisen, z.B. muss das Bike touren tauglich sein
- zum Einkaufen, z. B. benötigen sie die Möglichkeit etwas zuzuladen
- für den Weg zur Arbeit, z.B. optimales Licht und eine gute Ausstattung wichtig
- zum Kindergarten, z.B. müssen Ihre Kinder einen sicheren Platz finden
- Feld- und Waldwege
Möchten Sie mehr auf Wanderwegen (Trails) fahren, sind Sie mit einem e-MTB oder einem „Hybrid“-e-Bike, das ist ein Mountainbike mit Straßenausstattung (Gepäckträger, Schutzblech und Licht) besser unterwegs.
Machen Sie noch heute eine Probefahrt bei uns im Shop in Nürnberg!
Umrüsten von Fahrrädern zum Pedelec
Sie haben Ihr Lieblingsrad und möchten es mit einem Motor als Pedelec umrüsten lassen.
Davon raten wir generell ab.
- Einerseits ist Ihr klassisches Rad nicht für die erhöhte Belastung ausgelegt. Sie geben viel Geld für eine schlechte Lösung aus.
- Andererseits ist die Umrüstung eines Fahrrades zum Pedelec für uns als Händler rechtlich nicht tragbar.
Hier der rechtliche Hintergrund für das Nachrüsten von Fahrrädern zu Elektrorädern:
Auszug aus dem Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“:
Fahrräder sind für den Antrieb mit reiner Muskelkraft konstruiert und geprüft (DIN EN ISO 4210 Teil1 bis 9).
Durch die Nachrüstung mit einem E-Antrieb (max. 250 Watt/max. 25 km/h) werden diese Fahrzeuge zu Pedelecs/E-Bikes, die der Maschinenrichtlinie „2006/42/EG“ und EMV-Richtlinie „2004/108/EG“ unterliegen und gemäß der Norm DIN EN 15194-201 7 geprüft werden müssen (für alle Produkte, die ab Mai 2019 in Verkehr gebracht werden).
Dies hat zur Folge:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei der Nachrüstung
durch den Händler:
- Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen
- Haftung des Händlers für Personen- und Sachschäden
- Verlust der Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
- Verkaufsverbot durch Gewerbeaufsichtsamt
- Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Quelle: Leitfaden „Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieben“ https://www.zedler.de/de/zedler-aktuell/e-bike/news-detail/zwei-neue-leitfaeden-zum-tuning-von-pedelecs-und-zum-nachruesten-von-fahrraedern-mit-elektroantrieb.html
Wir rüsten generell keine Fahrräder zu Pedelecs um.
Die Gründe dafür sind einfach:
- Wir werden Hersteller des Pedelecs entsprechend der Maschinenbaurichtlinie und haften damit für den kompletten Fahrzeugbau (Rahmen, Bremsen, Lenker, Vorbau,…)
- Wir können keine Haftung für Ihre vorhandenen Fahrzeugteile übernehmen
Unsere Empfehlung:
Grundsätzlich raten wir aus Sicherheitsgründen von der Umrüstung von Fahrrädern zu Pedelecs ab. Bei einem Pedelec wirken deutlich größere Kräfte durch den Antrieb am Rahmen als beim klassischen Fahrrad. Die Folge können Brüche an wichtigen Bauteilen (Lenker, Rahmen, Vorbauten,…) sein. Ein Pedelec ist in der Regel auch mit besseren Bremsanlagen ausgestattet und alle Komponenten sind optimal aufeinander abgestimmt. Das garantiert mehr Fahrspaß!
Das zulässige Gesamtgewicht ist sicherheitsrelevant und modellabhängig
Viele Hersteller erlauben nur eine maximale Zuladung von 100 kg bei Ihren Pedelecs.
Bitte beachten Sie immer die maximale Zuladung, bzw. zulässige Gesamtgewicht Ihres E-Bikes! Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Definition Zuladung und zulässiges Gesamtgewicht
Zur Zuladung zählt:
- Gewicht des Fahrers/Fahrerin
- Gepäck
- Eventuelle Anhängerlasten
Zulässiges Gesamtgewicht (Systemgewicht) = Zuladung + Leergewicht Pedelec
Alternativen
Wir führen viele verschiedene XXL-Modelle, bei denen Sie weit über 100 kg zuladen können. Durch unsere Beratung finden Sie das richtige Pedelec für sich. Gehen Sie keine Kompromisse ein!